Rechtsprechung
AG Montabaur, 09.03.2016 - 10 C 11/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,22262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Montabaur verurteilt den bei der HUK-COBURG versicherten Unfallverursacher zur Zahlung des Betrages, den die HUK-COBURG vorgerichtlich nicht zahlen wollte, mit Urteil vom 9.3.2016 - 10 C 11/16 -.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Montabaur, 09.03.2016 - 10 C 11/16
Die Kosten eines Sachverständigen gehören dann zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Absatz 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, wenn die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig war (BGH, NZV 2014, 445). - BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus AG Montabaur, 09.03.2016 - 10 C 11/16
Die Honorarabrechnung kann auch in der Weise erfolgen, dass 6er Sachverständige neben einem Grundhonorar für seine eigentliche Sachverständigentätigkeit Pauschalen für Nebenkosten wie Schreibkosten, Porti, Telefon, Fotografien und Fahrten bei der Bemessung des Gesamthonorars berücksichtigt (BGH, NJW-RR 2007, 56). - LG Koblenz, 05.02.2013 - 6 S 192/12
Auszug aus AG Montabaur, 09.03.2016 - 10 C 11/16
Es ist vor allem zu berücksichtigen, dass es dem Geschädigten gerade mangeis Vergleichsmöglichkeiten, etwa durch Tarifübersichten oder ähnliches, vor Auftragserteilung nicht möglich ist, die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen (LG Koblenz, Urteil vom 05.02.2013, Az.: 6 S 192/12).